Wo liegen die Gefahren bei der Umsatzsteuer?
 
Im Grunde hört es sich erst einmal einfach an: Ausgangsumsätze werden mit Umsatzsteuer belastet. Diese wird dann entsprechend dem Voranmeldezeitraum an das Finanzamt abgeführt. Für bezogene Leistungen erhält man im gleichen Zeitraum die als Vorsteuer gezahlte Umsatzsteuer zurück.
 
Hier sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten:
Durch die Schaffung des EU-Binnenmarktes sind Lieferungen in ein EU-Land an einen anderen Unternehmer nicht mit der deutschen Umsatzsteuer zu belasten. Wenn Sie das nicht berücksichtigen, kann das für Sie unter Umständen einen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Außerdem sind besondere Aufzeichnungspflichten von Ihnen zu erfüllen. Genügen diese Aufzeichnungen nicht den gesetzlichen Anforderungen, schulden Sie in diesem Fall die Umsatzsteuer. Hier kann es für Sie als Unternehmer sehr teuer werden.
 
Als Kleinunternehmer sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Das bedeutet, Sie können Ihre Ausgangsumsätze ohne den Ausweis von Umsatzsteuer tätigen. Hierbei ist jedoch besonders zu beachten, dass Sie die Voraussetzungen in jedem Jahr erfüllen, sonst müssen Sie die Steuer entrichten, haben diese aber nicht vereinnahmt. Auch in diesem Fall kann es teuer für Sie werden.
 
Das Thema Umsatzsteuer ist außerdem für Sie interessant, wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten. Auch als Arzt kann das Thema für Sie relevant sein, wenn Sie bspw. Praxismaterial im Ausland unter Verwendung Ihrer ID-Nr. steuerfrei einkaufen.
Ganz aktuell ergeben sich auch Änderungen bezüglich der Einstufung von bisher als steuerfrei geltenden Leistungen, insbesondere bei der Physiotherapie.
 
Wir beraten Sie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und schaffen so Rechtssicherheit für Sie. Außerdem geben wir auf Wunsch die Umsatzsteuervoranmeldung ab und prüfen, ob die Aufzeichnungspflichten erfüllt sind.
 
Für Sie sind Begriffe wie §13b-Umsätze, Innergemeinschaftlicher Erwerb bzw. Lieferung keine Fremdworte. Trotzdem können sich immer wieder Fragestellungen ergeben, die eine Beratung sinnvoll erscheinen lassen. Als Stichwort wäre hier die Lieferschwelle zu nennen.
Umsatzsteuer
Gerade die Thematik der Umsatzsteuer unterlag in den letzten Jahren einer erheblichen Wandlung durch die Gesetzgebung bzw. durch die Veränderung der äußeren Umstände. Zu nennen sind hier im Besonderen die Schaffung eines EU-Binnenmarktes und die zunehmende Globalisierung. Mit unserer Hilfe erlangen sie auf diesem Gebiet Rechtssicherheit und setzen sich nicht der Gefahr von einem unter Umständen erheblichen finanziellen Schaden aus.
Ihr Ansprechpartner:
 
Stephan Lagemann
Dipl.-Kfm., Steuerberater
 
Sekretariat
Tel.:   +49  (0)641 / 7 12 08
eMail:info@steuerkanzlei-DrLagemann.de
 
 
 
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