Die Schwierigkeit bei der Bilanzerstellung liegt nicht in der reinen Aufstellung. Dies erledigt eine entsprechende Software inzwischen auf Knopfdruck. Vielmehr ist die Frage, ob die Bilanz auch richtig und ordnungsgemäß aufgestellt ist.
 
- Sind die Sachverhalte alle richtig beurteilt bzw. zugeordnet?
- Welche Leistungen sind wie abzugrenzen?
- Sind die gemischten Aufwendungen richtig beurteilt?
- Hat eine Umsatzsteuerkorrektur stattgefunden?
- Sind die Kapitalkonten richtig entwickelt?
- Ist die Umsatzsteuerverbindlichkeit richtig ausgewiesen?
 
Unsere Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Anhang, Lagebericht, Offenlegung)
- Einnahmenüberschussrechnung
- Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
- Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerüberleitungsrechnung
- Besprechung des Jahresabschlusses
- Jahresreporting
- Beratung/Analyse zu Tantieme, Gewinnverwendung usw.
- Festlegung Gewinnverwendung
- Erstellung und elektronische Übermittlung der Kaptalertragsteuer-Anmeldung
- Anfertigen der betrieblichen Steuererklärungen, insb. KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen sowie Gesonderte – und einheitliche – Feststellung
- Bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
- Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung
- Zusätzlicher / erweiterter Lagebericht für weitere interne oder externe Adressaten, wie Geschäftsführung, Bank, Gründungsprüfung, Erstellung von Gutachten
- Durchführung und Dokumentation einer Plausibilitätsbeurteilung für die Bank
- Detailanalysen
- Jahresabschlussanalyse
- Kennzahlenanalyse
- Unterstützung bei Gespräch mit Kapitalgebern