Durch die Kombination der steuerberatenden mit der anwaltlichen Tätigkeit können Sie hierbei vielfach profitieren:
 
- Wir erarbeiten im Rahmen der Existenzgründungsberatung mit Ihnen die Gesellschaftsverträge bzw. ergänzende Verträge. Auch stellen wir Ihnen Arbeitsverträge zur Verfügung bzw. helfen diese bei individueller Ausgestaltung zu verfassen.
 
- Bei einem bestehenden Unternehmen führen wir bei Bedarf eine Prüfung und Stellungnahme zu Einzelbestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch. Auch führen wir Änderungen des Gesellschaftsvertrages durch entsprechende Beschlüsse durch.
 
- Die Beziehungen einzelner Gesellschafter untereinander kann durch Streitigkeiten einmal gestört sein. Hier werden wir für Sie als außergerichtlicher Streitschlichter tätig oder vertreten Sie und Ihre Interessen bei Gesellschaftsversammlungen.
 
- Bei der Frage der Vermögensübertragung helfen wir bei der Gestaltung des Testaments, bzw. Erbverträgen oder Schenkungsverträgen und fertigen diese an. Manchmal macht es Sinn, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Auch diese Tätigkeit übernehmen wir im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.